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Wir achten auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen!
Da immer wieder Fragen gestellt werden, die den Jugendschutz betreffen, möchten wir auf diesem Wege darauf hinweisen, dass bei uns auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geachtet wird.
Dies betrifft hauptsächlich den Ausschank von Alkohol, den Genuss von Tabakwaren und die Uhrzeiten, bis wann unsere Veranstaltungen von Jugendlichen besucht werden können.
Das Jugendschutzgesetz können Sie hier nachlesen, das für unsere Veranstaltungen benötigte Formular (Erziehungsbeauftragung nach §1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG) können Sie hier downloaden.
Einen Überblick über unsere Event-Veranstaltungen finden Sie ausführlich
in der Event-Terminübersicht. |
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